Infos rund um den Käuferschutz
Veröffentlicht von Horst in Rund um die Zahlung · Sonntag 09 März 2025 · 5:00
Tags: Zahlung, Käuferschutz, Probleme, Rückbuchung, Rückzahlung, PayPal, Klarna
Tags: Zahlung, Käuferschutz, Probleme, Rückbuchung, Rückzahlung, PayPal, Klarna
Käuferschutz, was ist das ?
Wenn Du schon oft in Onlineshops eingekauft hast, so wirst Du die gängigen Zahlungsmethoden kennen.

Bekannt und gängig sind Kauf auf Rechnung, Vorkasse, Lastschrift, Überweisung, Sofort- bzw. Direktüberweisung, Kreditkarte, Amazonpayment, PayPal und Klarna.
Alle Zahlungsarten haben ihre Vor- und Nachteile.
Wenn jedoch mal was schief läuft, der Händler liefert nicht oder aber die Ware ist nicht wie beschrieben, so hat man je nach Zahlungsart gute oder schlechte Karten.
Das Zauberwort heisst "Käuferschutz".
Käuferschutz bedeutet nichts anderes dass Du, sollte beim Onlineshoppen was schief laufen, Dein Geld zurück bekommst.
Welche Zahlungsarten bieten Käuferschutz ?
Onlineportale wie eBay oder aber AMAZON bieten von sich aus einen Schutz der Käufer an, bei Amazon heisst dies "A-bis-Z-Garantie".
AMAZON selbst bietet auch in vielen anderen Shops die Möglichkeit der Zahlung an, dies heisst AMAZON Pay und bietet auch einen Käuferschutz an.
Bekannt und beliebt hingegen sind PayPal und Klarna, beide haben Käuferschutz.
Im weiteren wollen wir uns deshalb auch mit PayPal und Klarna beschäftigen.
Wann hilft der Käuferschutz bzw. wann tritt der Käuferschutz ein ?
Der Käuferschutz tritt dann ein, wenn der Käufer seine Ware nicht erhält oder aber diese von der Beschreibung abweicht.
Klarna gibt Dir hier einen Zeitraum vom 120 Tage ab Kauf, PayPal sogar 180 Tage.
Der Käuferschutz bzw. die Prüfung muss jeweils "beantragt" bzw. eingereicht werden.
Die nötigen Informationen hierzu erhälst Du auf den jeweiligen Portalen.
Was gibt es zu beachten beim Käuferschutz ?
Natürlich gibt es Situationen wo der Käuferschutz Dir nicht weiterhelfen kann.
Auch kann man hier oder da das eine oder aber andere falsch machen.
Zudem sollte man immer gut vorbereitet sein, wenn man den Antrag auf Käuferschutz stellt.
Immer erst den Verkäufer kontaktieren
Es kann ja sein, dass der Verkäufer Dir entgegen kommt, Dir das Geld vielleicht sogar zurück erstattet.
Du solltest also den Verkäufer VOR Deinem Antrag auf Käuferschutz mindestens einmal kontaktiert haben.
Dies sollte idealerweise nachweisbar, also z.B. per email sein.
Räume Deinem Verkäufer natürlich auch eine angemessene Zeit für die Reaktion ein.
3 Werktage sollten es mindestens sein, besser ist eine Woche.
Nachweise und Belege
Gegebenenfalls wirst Du nach Belegen gefragt bzw. aufgefordert Nachweise zu liefern.
Dies können Fotos, Chatverläufe , emails oder aber Sendungsdaten sein.
Im Fall, dass Du die Ware nicht bekommen hast, muss der Verkäufer natürlich nachweisen dass dem nicht so ist.
Im Falle eines Deals mit dem Händler gibt es keine Bearbeitung
Solltest Du Dich bereits mit dem Händler geeinigt haben, beispielsweise auf einen Preisnachlass, Austausch oder Nachsendung, so muss Du dies natürlich mitteilen.
In solchen Fällen hingegen wird Dein Antrag vermutlich erstmal nicht bearbeitet.
Keine mehrfachen oder parallele Anträge
Du solltest immer nur einen Antrag stellen, nicht mehrere.
Hast Du Deinen Antrag zurück gezogen, so kann es sein dass weitere Anträge nicht möglich sind.
Keine anderen Ansprüche oder Rückforderungen
Solltest Du beispielsweise über Deine Kreditkartenfirma eine Rückerstattung veranlasst haben, so kannst Du nicht noch parallel einen Käuferschutz beantragen.
Auch wenn eine "doppelte Rückerstattung" eher unwahrscheinlich ist, so widerspricht dies den Vorgaben bei PayPal und Klarna
Keine ethischen Konflikte
Man kann nicht alles mit PayPal und Klarna bezahlen, die Unternehmen haben jeweils ihre eigenen Leitlinien.
Solltest Du, was jedoch von dem Ablauf her eher unwahrscheinlich ist, was gekauft haben, was gegen die moralische bzw. ethische Vorstellung der Unternehmen widerspricht, wird Dein Antrag auf Käuferschutz wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Ein Beispiel hierfür sind Tabakwaren, diese können regulär mit PayPal nicht bezahlt werden.
Kein Käuferschutz
Es gibt einige wenige Ausnahmen bzw. Käufe, bei denen kein Anspruch auf Käuferschutz besteht.
Dies ist meist von dem Inhalt bzw. der Kaufsache abhängig
- Gutscheine, Geschenkkarten, Gamingcards
Nicht unbeding komplett ausgeschlossen sind Käufe die mit Bargeld oder aber anderen Werten vergleichbar sind.
Hierzu gehören z.B. Geschenkkarten, die ja einen bestimmten Wert haben, nämlich den mit dem sie aufgeladen worden sind. - Dienstleistungen
Dienstleistungen, z.B. Haarschnitte, Massagen oder Beatybehandlungen sind oft ausgenommen - Glücksspiel
Zahlungen bzw. Käufe in Verbindung mit Glücksspiel geniessen meist keinen Käuferschutz - Konzert/Kinokarten
Karten bzw. Gutscheine die auf ein bestimmtes Event bezogen sind, sind in der Regel ausgeschlossen.
Ganz schlechte Karten hat man, wenn diese Karten zudem noch auf ein Datum für die Einlösung fixiert sind. - Nichtgefallen
Nehmen wir an, Du hast andere Erwartungen an den Artikel gehabt oder aber dieser gefällt Dir einfach nicht.
Dies ist kein Fall für den Käuferschutz - Nur Käufe, kein Geld senden
Hast Du Deinen Kauf per PayPal und der Funktion "Geld senden" bezahlt, geniesst Du keinerlei Käuferschutz
Nicht einfach zurückbuchen lassen
Die einfachste Variante wäre natürlich, einfach das Geld, was PayPal oder Klarna abgebucht hat, zurückbuchen zu lassen.
Das sollte man jedoch tunlichst vermeiden.
Tatsache ist nämlich, dass Du bei diesen Zahlungsmöglichkeiten eine Verbindlichkeit gegenüber PayPal bzw. Klarna hast.
PayPal bzw. Klarna haben nämlich den Verkäufer bereits bezahlt !
PayPal bzw. Klarna haben nämlich den Verkäufer bereits bezahlt !
Lässt Du das Geld einfach so zurückbuchen so hast Du die Forderung, die PayPal bzw. Klarna Dir gegenüber hast, nicht erfüllt.
Mit großer Wahrscheinlichkeit kommen dann sogar Kosten auf Dich zu.
Die verschiedenen Arten von Rechnungskäufen
Bei Kauf auf Rechnung erwartet man meist, dass man die Ware nach Erhalt und dann direkt an den Verkäufer bezahlt.
Das ist aber nicht immer so.
Der Rechnungskauf kann auch über Klarna bzw. PayPal erfolgen.
Auch gibt es Unternehmen, die Onlineshops die Möglichkeit geben, Kauf auf Rechnung anzubieten, z.B. Payone oder Ratepay.
In diesem Fall bist Du natürlich gegenüber diesen Unternehmen zahlungspflichtig, musst Dich hier im Falle eines Falles nach Deinen Möglichkeiten erkundigen.
Und wenn der Käuferschutz nicht greift bzw. hilft ?
Solltest Du bei einem abgelehnten oder nicht berechtigten Käuferschutz Probleme haben so wende Dich an die Streitbeilegungs-Plattform, welche die EU-Kommission zur Verfügung stellt.
Diese ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu
Weitere Informationen zum Käuferschutz bei Klarna und PayPal
Ich hoffe, ich konnte Deine offenen Fragen klären.
Solltest Du noch weitere Fragen zum Käuferschutz haben so wende Dich bitte an PayPal bzw. Klarna.
PayPal: https://newsroom.deatch.paypal-corp.com/Kaeuferschutz
PayPal: https://newsroom.deatch.paypal-corp.com/Kaeuferschutz
Viel Spass beim Shoppen und mögest Du den Käuferschutz nie in Anspruch nehmen müssen !
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